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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98 ZVW   

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https://dejure.org/2002,25664
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98 ZVW (https://dejure.org/2002,25664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98 ZVW (https://dejure.org/2002,25664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - L 10/9 VG 5/98 ZVW (https://dejure.org/2002,25664)
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  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
    Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob die Leistungen dem Kläger möglicherweise deshalb zu versagen sein könnten, weil er sich der aus dem wiederholten Beschuss resultierenden erkennbaren konkreten Gefahr einer Verletzung nicht rechtzeitig entzogen hat, vgl Urteil des BSG vom 18. April 2001, Az: B 9 VG 3/00 R, SozR3-3800 § 2 Nr. 10. In Betracht zu ziehen sein könne auch der Gesichtspunkt, dass der Kläger etwa dadurch eine annähernd gleichwertige Bedingung zu der verletzenden Tat gesetzt haben könnte, dass er seinerseits in Richtung auf die Gruppe der Tatverdächtigen Knallkörper geworfen hat, vgl BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az: B 9 VG 6/97 R, SozR3-3800 § 2 Nr. 9.
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
    Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob die Leistungen dem Kläger möglicherweise deshalb zu versagen sein könnten, weil er sich der aus dem wiederholten Beschuss resultierenden erkennbaren konkreten Gefahr einer Verletzung nicht rechtzeitig entzogen hat, vgl Urteil des BSG vom 18. April 2001, Az: B 9 VG 3/00 R, SozR3-3800 § 2 Nr. 10. In Betracht zu ziehen sein könne auch der Gesichtspunkt, dass der Kläger etwa dadurch eine annähernd gleichwertige Bedingung zu der verletzenden Tat gesetzt haben könnte, dass er seinerseits in Richtung auf die Gruppe der Tatverdächtigen Knallkörper geworfen hat, vgl BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az: B 9 VG 6/97 R, SozR3-3800 § 2 Nr. 9.
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
    Nach der Rechtsprechung des BSG, vgl Urteil vom 4. Februar 1998, Az: B 9 VG 5/96 R, SozR3-3800 § 1 Nr. 12, mwN, ist tätlicher Angriff im Sinn des § 1 OEG jede in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper irgend eines anderen zielende Einwirkung, ohne Rücksicht auf den Erfolg.
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
    Alle anspruchsbegründenden Tatsachen, also insbesondere auch das Vorliegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs müssen nachgewiesen sein, die bloße Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus, Urteil des BSG vom 22. Juni 1988, Az: 9/9a RVg 3/87, BSGE 63, 270.
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
    Die Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit, vgl Kunz/Zellner, Kommentar zum Opferentschädigungsgesetz, § 1 RdNr 13. Allerdings fehlt die Rechtswidrigkeit, wenn das Handeln des Täters sozial angemessen gewesen ist, vgl Urteil des BSG vom 23. Oktober 1985, Az: 9a RVg 5/84, SozR 3800 § 1 Nr. 6.
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95

    Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes eines tätlichen Angriffs -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
    Es kommt lediglich darauf an, dass das Verhalten des Täters auf Rechtsbruch gerichtet ist und dadurch seine Rechtsfeindlichkeit erkennen lässt, vgl Urteil des BSG vom 28. Mai 1997, Az: 9 RVg 1/95.
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